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   VK Bund, 09.05.2005 - VK 2-20/05   

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https://dejure.org/2005,35726
VK Bund, 09.05.2005 - VK 2-20/05 (https://dejure.org/2005,35726)
VK Bund, Entscheidung vom 09.05.2005 - VK 2-20/05 (https://dejure.org/2005,35726)
VK Bund, Entscheidung vom 09. Mai 2005 - VK 2-20/05 (https://dejure.org/2005,35726)
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  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Unterkostenangebot: Prüfungspflicht bei einem offenbaren Missverhältnis zwischen Preis und Leistung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VK Bund, 25.02.2005 - VK 1-08/05

    Unterhalts- und Glasreinigung

    Auszug aus VK Bund, 09.05.2005 - VK 2-20/05
    ... eichen VK1-8/05 ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet.

    Aufgrund mündlicher Verhandlung vom 16. Februar 2005 wurde der Ag im Verfahren VK1-8/05 mit Beschluss der Vergabekammer vom 25. Februar 2005 aufgegeben, die Wertung der Angebote unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen und dabei die Auskömmlichkeit des dem Angebot der ASt zugrunde gelegten Stundenverrechnungssatzes erneut zu überprüfen.

    ... Zur Begründung ihres Feststellungsantrags beruft sich die ASt auf ihren Sachvortrag im Verfahren VK1-8/05, da dem Ausschluss im hier streitgegenständlichen Verfahren die gleichen Erwägungen wie im Verfahren VK1-8/05 zugrunde gelegen hätten.

    Zum Feststellungsantrag der ASt teilte die Ag zunächst mit Schriftsatz vom 9. März 2005 mit, sie setze derzeit den Beschluss der 1. Vergabekammer vom 25. Februar 2005 (VK 1 - 8/05) um.

    Mit Schriftsatz vom 14. März 2005 teilte die Ag mit, sie habe den Beschluss der Vergabekammer im Verfahren VK 1 - 8/05 inzwischen umgesetzt und das diesem Verfahren zugrundeliegende Angebot der ASt erneut gewertet.

    Des weiteren wird auch auf die Schriftsätze der Beteiligten, die Verfahrensakte der Vergabekammer, die der Vergabekammer vorgelegten Vergabeakten sowie den Beschluss der 1. Vergabekammer vom 25. Februar 2005 (VK1 - 8/05) ergänzend Bezug genommen.

    Insbesondere im Hinblick auf das bereits zur vergleichbaren Sachlage anhängige Nachprüfungsverfahren VK 1-8/05 und den zum Zeitpunkt der Rüge noch ungewissen Ausgang dieses Verfahrens (die mündliche Verhandlung hierzu stand zum Zeitpunkt der Rüge noch aus), war der ASt eine Überlegungsfrist dahingehend.

    Diese Wertung einschließlich ihrer Begründung entspricht allerdings der im Vergabekammerverfahren VK1-8/05 von der ASt zu Recht beanstandeten Wertung.

    Da sich die Ag im hier streitgegenständlichen Vergabeverfahren nicht zu einer erneuten Wertung veranlasst sah, besteht für die Vergabekammer kein Anlass, von ihren bereits im Verfahren VK1-8/05 getroffenen Feststellungen abzuweichen.

    b) Weder aus den Vergabeakten noch aus dem schriftsätzlichen Vortrag sowie dem Vortrag in der mündlichen Verhandlung (die ASt und die Ag beziehen sich insoweit auf ihren schriftsätzlichen Vortrag sowie ihren Vortrag in der mündlichen Verhandlung zum Verfahren VK1-8/05) ergibt sich, dass sich die Ag eingehend mit der von der ASt durchgeführten Kalkulation auseinander gesetzt hat.

    c) Die Ag kann sich, wie im Beschluss zum Verfahren VK1-8/05 bereits ausgeführt, auch nicht darauf berufen, sie habe weitere nach Ablauf der gesetzten Ausschlussfrist eingegangene Aufklärungsschreiben der ASt zu recht nicht berücksichtigt.

  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus VK Bund, 09.05.2005 - VK 2-20/05
    Was den Hauptantrag der ASt anbelangt, scheidet eine Kostenerstattung zugunsten der Bg zu 1) und 2) aus, da sich dieser Antrag kraft Gesetzes erledigt hat (siehe oben II. 1. a)) und für diesen Fall eine Kostenerstattung zugunsten der Beigeladenen auch aus Billigkeitsgründen nicht in Betracht kommt, da der hier gem. § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB analog anwendbare § 80 VwVfG eine Kosterstattung für den Fall einer anderweitigen Erledigung nicht vorsieht (BGH, Beschl. v. 9.12.2003, X ZB 14/03).
  • OLG Jena, 21.11.2002 - 6 Verg 7/02

    Ausschlussfrist zur Angebotsergänzung

    Auszug aus VK Bund, 09.05.2005 - VK 2-20/05
    Die hierzu ergangene Rechtssprechung (vgl. OLG Jena, Beschl. v. 21.11.2002, 6 Verg 7/02) bezieht sich auf die im Ermessen der Vergabestelle stehende Aufklärung des Angebotsinhalts gemäß § 24 VOB/A, der mit § 24 VOL/A (auf den sich die Ag hier beruft) i - n soweit vergleichbar ist, und kann nicht ohne weiteres auf die Aufklärungspflicht gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A übertragen werden.
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 77/04

    Pflicht zur vorherigen Bekanntmachung der Zuschlagskriterien

    Auszug aus VK Bund, 09.05.2005 - VK 2-20/05
    Die ASt beruft sich hierzu auf mögliche Schadensersatzforderungen, die sie gegebenenfalls gegen die Ag geltend machen werde (zur Bejahung des Feststellungsinteresses bei Vorbereitung einer Schadensersatzforderung s. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.3.2005, VII Verg 77/04).
  • VK Schleswig-Holstein, 26.07.2006 - VK-SH 11/06

    § 26 VOL/A hat bieterschützende Wirkung

    Für die Zulässigkeit eines Feststellungsantrages ist Voraussetzung, dass der Nachprüfungsantrag überhaupt zulässig war, denn einem Antragsteller soll kein Vorteil daraus erwachsen, dass ein von vornherein unzulässiger Antrag gegenstandslos geworden ist (BayObLG, Beschluss vom 1.7.2003, Verg 3/03; 2. VK Bund, Beschluss vom 09.05.2005, VK 2-20/05; Beschluss vom 08.06.2005, VK 2- 48/05; erkennende Kammer, Beschluss vom 02.02.2005, VK-SH 1/05; VK Baden- Württemberg, Beschluss vom 03.05.2004, 1 VK 14/04; 2. VK Brandenburg, Beschluss vom 20.12.2001, 2 VK 108/01).
  • VK Südbayern, 19.03.2010 - Z3-3-3194-1-04-01/10

    beträchtlicher Preisabstand: Anlass zur Überprüfung?

    Wenn diese Nachvollziehbarkeit gegeben ist, besteht auch kein Grund zur Annahme einer Unauskömmlichkeit z.B. im Sinne des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A (1. VK Bund, B. v. 09.05.2005 - Az.: VK 2 - 20/05).
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